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Logistik20. August 2026 · 4 Min. Lesezeit

ADR 2025: Diese Änderungen gelten für Gefahrguttransporte

Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert — die Ausgabe 2025 gilt seit Januar. Was Speditionen jetzt prüfen sollten, damit die Kontrolle nicht kippt.

ADR 2025: Diese Änderungen gelten für Gefahrguttransporte

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die neue Ausgabe 2025 gilt seit dem 1. Januar 2025 — mit Übergangsfristen für einzelne Vorschriften. Wer mit veralteten Prüfmustern arbeitet, riskiert bei Kontrollen zu scheitern.

Was sich mit jeder neuen Ausgabe ändert

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    Verpackungsanweisungen und Kennzeichnungsvorschriften werden angepasst.
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    Vorgaben für Batterien — insbesondere Lithium-Batterien — werden regelmäßig verschärft.
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    Prüffristen und Dokumentationspflichten können sich ändern.
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    Fahrerschulungen müssen den neuen Inhalten entsprechen.

Wichtig: Die Pflichtkontrolle vor Fahrtbeginn nach Kapitel 1.4 und 1.8 bleibt unverändert. UN-Nummer, Kennzeichnung, Begleitpapiere und Ausrüstung müssen bei jeder Fahrt geprüft und dokumentiert werden — unabhängig von der ADR-Ausgabe.

Die kostenlose Gefahrgutkontrolle-Vorlage deckt die ADR-Pflichtprüfung ab — UN-Nummer, Gefahrzettel, Begleitpapiere, Ausrüstung — mit Unterschrift und GPS-Nachweis für jede Fahrt.

So bleiben Sie konform

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    Die aktuelle ADR-Ausgabe für den Fuhrpark beschaffen und die Prüf-Checklisten daran ausrichten.
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    Fahrer-Schulungen mit den neuen Inhalten aktualisieren.
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    Die tägliche Kontrolle digital dokumentieren — der Nachweis ist bei jeder Kontrolle das A und O.
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In zwei Minuten eingerichtet — ganz ohne Code, kostenlos in der Beta, und jedes Feld lässt sich an Ihren Arbeitsablauf anpassen.