ADR 2025: Diese Änderungen gelten für Gefahrguttransporte
Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert — die Ausgabe 2025 gilt seit Januar. Was Speditionen jetzt prüfen sollten, damit die Kontrolle nicht kippt.

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die neue Ausgabe 2025 gilt seit dem 1. Januar 2025 — mit Übergangsfristen für einzelne Vorschriften. Wer mit veralteten Prüfmustern arbeitet, riskiert bei Kontrollen zu scheitern.
Was sich mit jeder neuen Ausgabe ändert
- checkVerpackungsanweisungen und Kennzeichnungsvorschriften werden angepasst.
- checkVorgaben für Batterien — insbesondere Lithium-Batterien — werden regelmäßig verschärft.
- checkPrüffristen und Dokumentationspflichten können sich ändern.
- checkFahrerschulungen müssen den neuen Inhalten entsprechen.
Wichtig: Die Pflichtkontrolle vor Fahrtbeginn nach Kapitel 1.4 und 1.8 bleibt unverändert. UN-Nummer, Kennzeichnung, Begleitpapiere und Ausrüstung müssen bei jeder Fahrt geprüft und dokumentiert werden — unabhängig von der ADR-Ausgabe.
Die kostenlose Gefahrgutkontrolle-Vorlage deckt die ADR-Pflichtprüfung ab — UN-Nummer, Gefahrzettel, Begleitpapiere, Ausrüstung — mit Unterschrift und GPS-Nachweis für jede Fahrt.
So bleiben Sie konform
- checkDie aktuelle ADR-Ausgabe für den Fuhrpark beschaffen und die Prüf-Checklisten daran ausrichten.
- checkFahrer-Schulungen mit den neuen Inhalten aktualisieren.
- checkDie tägliche Kontrolle digital dokumentieren — der Nachweis ist bei jeder Kontrolle das A und O.
Die kostenlose Vorlage Gefahrgutkontrolle nutzen
In zwei Minuten eingerichtet — ganz ohne Code, kostenlos in der Beta, und jedes Feld lässt sich an Ihren Arbeitsablauf anpassen.