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Logistik19. August 2026 · 4 Min. Lesezeit

StVO-Novelle: So bleiben Speditionen vorschriftskonform

Die StVO wird regelmäßig novelliert. Welche Vorschriften für Speditionen dauerhaft zählen — und wie digitale Prozesse die Konformität beweisen.

StVO-Novelle: So bleiben Speditionen vorschriftskonform

Die Straßenverkehrs-Ordnung wird regelmäßig novelliert — und jede Änderung betrifft auch Speditionen. Doch während die Details wechseln, bleiben die Pflichten, die für Transportunternehmen zählen, stabil: Ladungssicherung nach §22, Fahrzeugprüfung nach §23 und die Dokumentationspflichten, die daraus folgen.

Die Dauerbrenner für Speditionen

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    §22 StVO — Ladungssicherung: Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsung nicht verrutscht. Geprüft wird nach VDI 2700.
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    §23 StVO — Fahrzeugprüfung: Vor jeder Fahrt muss die Verkehrssicherheit geprüft werden — die Abfahrtskontrolle.
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    DGUV Vorschrift 70: Die Prüfung ist zu dokumentieren; ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.
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    Lenk- und Ruhezeiten sowie Sozialvorschriften: dokumentiert über das digitale Kontrollgerät.

Bei jeder Novelle gilt dasselbe Prinzip: Die Pflichten werden präzisiert und die Sanktionen angepasst — die Anforderungen an die Dokumentation steigen, sie sinken nie.

Mit der digitalen Abfahrtskontrolle von Simbalize dokumentieren Ihre Fahrer jede Prüfung nach §23 StVO — mit Zeitstempel, GPS und Unterschrift, revisionssicher gespeichert.

Konformität als Prozess

Statt auf jede Novelle zu reagieren, lohnt sich ein Prozess, der von sich aus konform ist: digitale Prüf-Checklisten, Schulungen bei Vorschriftsänderungen, und eine zentrale Ablage aller Nachweise. Wer das einmal eingerichtet hat, bleibt auch bei der nächsten Novelle auf der sicheren Seite.

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